Wir finden was fur Sie! Egal ob Festanstellung oder als Leasingworker

Unsere Agentur bietet die folgenden Einsatzmöglichkeiten

01

Die Mitarbeiter der Agentur werden für einen befristeten Zeitraum (mindestens 3 Monate) mit der Möglichkeit einer Vertragsverlängerung eingestellt.

02

Leiharbeitnehmer werden zeitlich befristet eingesetzt, gelten aber als Festangestellte des Unternehmens, bei dem sie angestellt sind. In diesem Fall garantiert die Agentur, dass sie diese Mitarbeiter nicht manipulieren oder an andere Arbeitsplätze versetzen wird und dass nur das Unternehmen, das in ihre Ausbildung investiert hat, für die Dauer des Vertrags Anspruch auf diese Mitarbeiter hat. Der Vertrag wird in diesem Fall auf unbestimmte Zeit geschlossen, mit einer vereinbarten Kündigungsfrist.

03

Mit dem Kunden wird ein unbefristeter Vertrag geschlossen, auch wenn der Kunde derzeit keinen Bedarf an einer Aufstockung des Personals hat. Er wird für eine spätere Verwendung abgeschlossen, z. B. wenn der Kunde im Laufe des Jahres außergewöhnliche Aufträge erhält oder die Produktion ausweitet und ein Bedarf zur Aufstockung des Personals besteht. Der Kunde wird auf der Grundlage dieses Vertrags kostenlos in die Datenbank der Agentur aufgenommen. Nur bei tatsächlichem Bedarf an unseren Dienstleistungen werden die Mitarbeiter von unserer Agentur in der erforderlichen Anzahl und auf der Grundlage des Bedarfs des Kunden bereitgestellt. Erst zu diesem Zeitpunkt tritt der Vertrag in Kraft. Diese Form der Zusammenarbeit ist für den Kunden eine sehr operative Lösung für den derzeitigen Arbeitskräftemangel.

Je nach Anzahl der Mitarbeiter sind wir in der Lage, dem Kunden die angebotenen Dienstleistungen zu folgenden Bedingungen zu erbringen

Bis zu 10 Mitarbeiter

Realisierung bis zu 7 Tage vor dem gewünschten Termin

10 oder mehr Mitarbeiter

Anfrage 14 Tage vor dem gewünschten Einsatztermin

Mehr Mitarbeiter

In diesem Fall kann der Starttermin fest oder rollierend sein

Spezifische Anfragen werden vom Kunden auf der Grundlage eines abgeschlossenen Vertrags gestellt. Diese sind dann Bestandteil des Vertrages und können in elektronischer Form übermittelt werden. Die Agentur bestätigt die Anfragen dann nachträglich und sie werden für beide Seiten verbindlich.

Die nachträgliche Abrechnung der geleisteten Arbeit erfolgt nach den Bestimmungen des Vertrages. Sie erfolgt in der Regel monatlich nach einvernehmlich festgelegten Tagesabrechnungen der Arbeitnehmer. Eine ungefähre Auswahl von Disziplinen mit einem entsprechenden Stundensatz finden Sie im nächsten Abschnitt unseres Angebots. Der konkrete Stundensatz und das Fälligkeitsdatum der Rechnung sind stets Gegenstand persönlicher Verhandlungen.

Interne Informationen wie eine detaillierte Tarifanalyse, Referenzen über unsere Agentur und Antworten auf weitere Fragen geben wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.

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